Datenschutzinformationen
Grundinformationen
Betroffene
Diese Datenschutzerklärung richtet sich an alle Personen, die mit dem Verantwortlichen (siehe unten) Kundenverträge schließen oder bereits geschlossen haben, unabhängig davon, ob diese Verträge kostenpflichtig sind oder nicht. Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter und die damit verbundenen Sprachformen, insbesondere divers, weiblich, männlich. Jede Personenbezeichnung ist mit dem Zusatz „(m/w/d)“ zu verstehen.
Verantwortlicher
Verantwortlicher für die hier beschriebene Verarbeitung ist:
Süßes Handwerk GmbH
Türrschmidtstr. 2a
10317 Berlin
Telefon: +49 30 311 740 05
E-Mail: info@suesseshandwerk.de
Geschäftsführer: Thomas Urban
Rechte
(1) Die Betroffenen haben mit Blick auf die zu ihrer Person gespeicherten Daten folgende Rechte: Das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung von Daten, für die es keinen Aufbewahrungsgrund mehr gibt, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Ferner haben sie das Recht, sich bei der für den Verantwortlichen zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
(2) Soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, können die Betroffenen ihre Einwilligung jederzeit und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; etwa durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle (Verantwortlicher).
(3) Soweit die Verarbeitung auf der Erfüllung eines berechtigten Interesses, mithin auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO beruht, können die Betroffenen der Verarbeitung jederzeit widersprechen; etwa durch formlose Nachricht an einen der o.g. Kontaktkanäle (Verantwortlicher). Falls der Widerspruch begründet ist, wird die Verarbeitung beendet. Sofern das berechtigte Interesse im Direktmarketing liegt; ist der Widerspruch stets begründet.
Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union
(1) Sofern personenbezogene Daten an Stellen außerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, muss der Verantwortliche ergänzende Schutzgarantien nach Artikel 44 ff. DSGVO mitteilen.
(2) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf einen sog. Angemessenheitsbeschluss beruft, bedeutet dies, dass die empfangende Stelle in einem Land, Gebiet oder spezifischen Sektor sitzt, zu dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass es ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Die Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
(3) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf die sog. EU-Standardvertragsklauseln beruft, bedeutet dies, dass die empfangende Stelle sich zur Achtung der EU-Datenschutzgrundsätze vertraglich verpflichtet hat und dies auf Grundlage der sog. EU-Standardvertragsklauseln. Die Garantie folgt dann aus Artikel 45 DSGVO.
(4) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung auf sog. verbindliche, interne Datenschutzvorschriften beruft, bedeutet dies, dass die zuständige Aufsichtsbehörde die Übermittlung genehmigt hat. Die Garantie folgt dann aus Artikel 47 DSGVO.
(5) Sofern sich der Verantwortliche in der nachfolgenden Datenschutzerklärung darauf beruft, dass die Betroffenen in die Übermittlung in ein Land außerhalb der Europäischen Union ausdrücklich eingewilligt haben, bedeutet dies, dass sie in Kenntnis aller damit verbundenen Risiken der Übermittlung dennoch zustimmen. Die Garantie folgt dann aus Artikel 49 Absatz 1 lit. a DSGVO. In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgende Risiken hin: In den USA ist kein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzrecht kodifiziert. Die dortigen staatlichen Stellen haben sich einen intensiven Datenzugriff gebilligt, wobei der in der EU geregelte Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht angewendet ist. Ferner besteht in diesen Ländern kein effektiver Rechtsschutz für EU-Bürger.
(6) Die vorstehenden Hinweise werden nur vorsorglich erteilt. Sie gelten nur, wenn und soweit in der nachfolgenden Datenschutzerklärung hierauf Bezug genommen wird.
Weitere Hinweise
(1) Eine automatisierte Entscheidungsfindung, einschl. Profiling, findet nicht statt.
(2) Eine rechtliche Verpflichtung zur Verarbeitung besteht nur, sofern nachfolgend auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO Bezug genommen wird.
Datenverarbeitung
(1) Sofern die Betroffenen bereits Kunden des Verantwortlichen waren, als die Urban Beteiligungs GmbH sich am Verantwortlichen beteiligt hat, gilt folgendes: Durch den Erwerb des Unternehmens (sog. Share-Deal) ändert sich die Identität des Verantwortlichen nicht, sodass hierin auch keine Datenübermittlung liegt.
(2) Nur sofern der Verantwortliche den Kunden ausdrücklich darauf hinweist, dass die Urban Beteiligungs GmbH Teile des Unternehmens im Wege der Abspaltung oder Verschmelzung erhalten hat, gilt folgendes:
Bei einer Abspaltung bleibt der Verantwortliche als Unternehmen bestehen, überträgt aber einen Teil seines Vermögens auf einen oder mehrere andere, bereits bestehende oder neue Rechtsträger, hier die Urban Beteiligungs GmbH.
Bei einer Verschmelzung überträgt der Verantwortliche sein gesamtes Unternehmen auf einen anderen Rechtsträger, hier die Urban Beteiligungs GmbH.
Unabhängig davon, welche von diesen Varianten gewählt wurden, besteht die Möglichkeit, dass die Daten, die der Verantwortliche von den Betroffenen zuvor erhoben hatte, dabei an den jeweiligen neuen Rechtsträger, hier die Urban Beteiligungs GmbH mitübertragen werden, ggf. auch entgeltlich. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass dies der Hauptgrund für die gesellschaftsrechtliche Veränderung und ein wesentlicher, preisbildender Faktor ist. Hierfür ist die Einwilligung der Betroffenen jedoch nicht erforderlich. Denn auf diese Übertragung ist der datenschutzrechtliche Grundsatz, wonach jede Verarbeitung personenbezogener Daten einer Erlaubnisgrundlage bedarf, nicht anwendbar. Denn dieser aus Artikel 5 Absatz 1 lit. a DSGVO herrührende Rechtsgrundsatz erfordert eine Verarbeitung der jeweiligen Daten. In Betracht kommt hier zwar eine Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung. Aber sowohl die Elemente „Übermittlung“, „Verbreitung“ als auch „Bereitstellung in anderer Form“ setzen voraus, dass die Daten vom Verantwortlichen an eine Stelle außerhalb des Verantwortlichen gelangen. Und im Fall der Abspaltung oder Verschmelzung wäre bzgl. der Daten der neue Rechtsträger kein Dritter i.S.v. Artikel 4 Ziffer 10 DSGVO.
(3) Nur sofern der Verantwortliche den Kunden ausdrücklich darauf hinweist, dass die Urban Beteiligungs GmbH Teile des Unternehmens im Wege des sog. Asset-Deals erhalten hat, gilt folgendes:
Unter einem Asset Deal versteht man den Unternehmenserwerb durch Übertragung seiner jeweiligen Vermögensgüter, wenn der Verantwortliche also „gekauft“ wird. Sofern der Verantwortliche im Zeitpunkt des Asset-Deals noch vertragliche Pflichten gegenüber den Betroffenen hatte, ist die mit dem Asset-Deal verbundene Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt. Hier ist das Interesse, dass die Kunden des Verantwortlichen auch nach dem Asset-Deal weiterbedient werden, maßgeblich. Dies entspricht freilich auch dem Interesse der Betroffenen.
Sofern der Verantwortliche seine vertraglichen Pflichten gegenüber den Betroffenen bereits erfüllt hat, wird die Übermittlung der Daten nur erfolgen, soweit es nachvertragliche Pflichten gibt oder etwaige Ansprüche (wie z.B. Mängel- oder Schadenersatzansprüche) noch nicht verjährt sind. Denn dann ist die mit dem Asset-Deal verbundene Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt. Das Interesse folgt hier daraus, dass in der möglicherweise anfallenden Erfüllung nachvertraglicher Pflichten und Nachfragen ein Übertragungsinteresse besteht.
(4) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 3 wird der Verantwortliche die Betroffenen über die gesellschaftsrechtliche Reorganisation sowie über die neuen Datenschutzinformationen informieren. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e DSGVO. Denn Veränderungen in den Datenschutzinformationen führen zur erneuten Transparentmachung gemäß Artikel 12 bis 14 DSGVO.
(5) Die Anbahnung neuer Verträge verläuft wie folgt: Entweder nehmen die Betroffenen mit dem Verantwortlichen Erstkontakt auf oder umgekehrt. Hierbei verarbeitet der Verantwortliche alle Daten, die die Betroffenen freiwillig übermitteln. Das sind häufig die Kontaktdaten (Name, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefonnummer) sowie die Kommunikationsdaten (Schilderung des Inhalts, Gesprächsnotizen, Formulareinträge). Der Verantwortliche erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Der Verantwortliche speichert diese Daten. Zweck ist die Anbahnung bzw. Begründung eines Vertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
(6) Nach Zustandekommen des Vertrages erhebt der Verantwortliche die weiteren Kommunikationsdaten (Auslieferung Leistung, Beantwortung Nachfragen), um den Vertrag zu erfüllen. Zweck ist die Durchführung eines Vertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
(7) Ergänzend zu Absatz 2 gilt, dass der Verantwortliche die Betroffenen werblich per E-Mail anspricht. Dafür verwendet der Verantwortliche folgende Daten: Name und E-Mail-Adresse. Zweck ist die werbliche Ansprache der Betroffenen, die sich in einem Vertragsverhältnis mit dem Betroffenen befinden. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, wobei das berechtigte Interesse aus dem vorgenannten Zweck i.V.m. ErwG 47 folgt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Verantwortliche auch die Leistungen der übrigen Unternehmen, an dem sich die Urban Beteiligungs GmbH noch beteiligt oder bereits beteiligt ist, gegenüber den Betroffenen empfiehlt. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass die empfohlenen Unternehmen weder die Daten der Betroffenen erhalten noch redaktionellen Einfluss auf die Empfehlungen haben. Die Betroffenen werden darauf hingewiesen, dass sie dieser Verarbeitung jederzeit und ohne Begründung widersprechen können, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
(8) Nach Ende des Vertrages werden die Kundendaten wie folgt aufbewahrt:
- Daten, die für die Besteuerung des Verantwortlichen relevant sind, werden grundsätzlich für sechs Jahre aufbewahrt. Hiervon abweichend werden für zehn Jahre aufbewahrt. Die jeweilige Frist beginnt in dem Jahr, in dem das Dokument entstanden ist. Zweck ist die Erfüllung einer rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO.
- Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht, werden die Daten, die auf Grundlage der Einwilligung verarbeitet werden, bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis der mit ihrer Verarbeitung verbundene Zweck erlischt, aufbewahrt. Der Zweck wird in der jeweiligen Einwilligungserklärung genannt. Rechtsgrundlage ist Artikel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 2 BDSG2018.
- Daten, die die Erteilung einer Einwilligung beweisen, werden für drei Jahre aufbewahrt, wobei diese Frist am 31. Dezember des Kalenderjahres beginnt, in dem entweder die Einwilligung widerrufen wird oder die Daten aus anderen Gründen gelöscht werden. Zweck ist die Erfüllung einer rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO.
Auftragsverarbeiter und Dritte, die Daten erhalten
Die folgenden Drittanbieter erhalten personenbezogene Daten:
- Urban Beteiligungs GmbH (Deutschland – EU): Mit der Bereitstellung von (Lohn-)Buchhaltungs- und sonstigen Controlling-Dienstleistungen betraut.
- Externe Steuerberatungskanzlei: Buchhaltungsdaten; Auftragsverarbeitung bzw. Outsourcing nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (vgl. DSK-Kurzpapier 13).
- Microsoft Corporation (USA) – Microsoft 365 / OneDrive: Cloud-Tool, Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; EU-Standardvertragsklauseln und „Additional Safeguards Addendum to Standard Contractual Clauses“.
- Microsoft Corporation (USA) – Microsoft Teams: Projektmanagement- und Videokonferenz-Tool, Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; EU-Standardvertragsklauseln und „Additional Safeguards Addendum to Standard Contractual Clauses“. Näheres: https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-teams/video-conferencing
- PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. (Luxemburg): Zahlungsabwicklung im Online-Shop; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Von uns betriebene Kommunikations- und CRM-Plattform (Auftragsverarbeiter USA): Verwaltung von Kundenkontakten, E-Mail-Versand, Online-Terminbuchung und Kundenkommunikation; Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO; EU-Standardvertragsklauseln.
- Google LLC (USA) – Google Analytics: Soweit eingesetzt; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Google LLC (USA) – Google Tag Manager: Soweit eingesetzt; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Meta Platforms Ireland Ltd. / Meta Platforms Inc. (USA): Soweit Werbe- und Reichweitenmessungs-Tools eingesetzt werden; Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. lit. f DSGVO.
- Google LLC (USA) – YouTube: Soweit zur Einbindung von Videos eingesetzt; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Google LLC (USA) – Google Web Fonts: Soweit zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten eingesetzt; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
